Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Verhältnis zwischen Verbrauchern Unternehmer (B2C) und im Verhältnis zwischen Unternehmer und Unternehmer (B2B) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nahezu jedes großes oder mittelständisches Unternehmen verwendet allgemeine Geschäftsbedingungen. Doch auch Kleinunternehmer können von der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen profitieren. Kontaktieren Sie daher unsere Rechtsanwaltskanzlei in Regen.


I. Vorteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Verwendung von AGBs ist in der heutigen Zeit fast sehr ratsam. Es müsse sich insoweit eine Vielzahl von vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten.
1. Rationalisierung des Geschäftsablaufes
Maßgeblicher Vorteil bei der Benutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Zeitersparnis. Zeitaufwendige Verhandlungen über Details des Vertrages sind nicht mehr notwendig. Die mühsame Vereinbarung über Leistungspflichten wie zum Beispiel über die Fälligkeit der Vergütung, etwaige Haftungsbeschränkungen etc. entfällt. Dies zeigt folgendes Diagramm anschaulich.

2. Kostenminimierung
Durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Aufwand für die Gestaltung von Vertragsunterlagen wird auf ein Minimum reduziert. Daraus folgt eine erhebliche Kostenminimierung des Geschäftsprozesses. Gleichlautende Verträge können ohne zusätzlichen Aufwand des Unternehmers abgeschlossen werden. Insbesondere Rechtsanwaltskosten für die Erstellung des konkreten Vertrages – zum Beispiel für neue Produkte – entfallen.
3. Erschließung von rechtlichen Vorteilen
Durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Gesetzestext passgenau auf die Bedürfnisse des Unternehmers ergänzt werden. Insoweit können die Besonderheiten der jeweiligen Leistung vollumfänglich berücksichtigt werden. Dadurch können Geschäftsrisiken kalkuliert und minimiert werden. Insbesondere die Verwendung von Haftungsbeschränkungen erfreut sich größter Beliebtheit, wie folgende Statistik zeigt.

4. Erlangung von Rechtssicherheit
Für die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen spricht die Erlangung von Rechtssicherheit. Zum einen werden Zweifel über den Inhalt eines konkreten Gesetzes von vornherein geklärt. Zudem weisen allgemeine Geschäftsbedingungen – aufgrund der Erstellung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt – eine reduzierte Fehleranfälligkeit im Vergleich zu Individualvereinbarungen durch den Unternehmer auf. Für beide Parteien des Vertrages ist der Umfang des Vertrages von vornherein erkennbar. Dies sorgt für Transparenz.
5. Vertrauensbildung gegenüber dem Kunden
Die Verwendung von professionell erstellten und leicht verständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt beim Kunden zur Bildung von Vertrauen gegenüber dem Unternehmer. Der Kunde kann schon vor Vertragsschluss die Bedingungen des Vertrages sichten und sich seine Rechten um Pflichten bewusst werden.
II. Risiken von fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vielen Unternehmen ist das Risiko von fehlerhaften allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bewusst. Oftmals werden allgemeine Geschäftsbedingungen einfach aus dem Internet kopiert. Dies führt nicht selten zu einem hohen wirtschaftlichen Schaden.
1. Verletzung des Urheberrechts
Der findige Unternehmer kommt unter Umständen auf die Idee, allgemeine Geschäftsbedingungen von einem großen Unternehmen zu kopieren. Auf den ersten Blick scheint dies klug zu sein, da diese AGBs augenscheinlich rechtsfehlerfrei sind. Der Ersteller der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jedoch Urheber und kann gegen die Verwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne dessen Einwilligung vorgehen. Regelmäßig wird der unrechtmäßige Verwender abgemahnt und hat einen nicht unerheblichen Schadensersatz zu leisten.
2. Keine individuelle Gestaltung der Vertragsbedingungen
Die im Internet vorgefundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich zu allgemein gefasst. Eine individuelle Gestaltung anhand des konkreten Unternehmens liegt nicht vor. Dies wird den Interessen des Unternehmers nicht gerecht. Nur durch eine Gestaltung im Einzelfall kann die Vorstellung des Kaufmannes umgesetzt werden und alle rechtlichen Vorteile genutzt werden.
3. Gefahr der Fehlerhaftigkeit
Werden allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Internet bezogen, besteht zudem eine erhöhte Gefahr der Fehlerhaftigkeit. Oft sind diese Bedingungen veraltet. Dies führt in der Regel zu Unwirksamkeit wichtiger Klauseln. Zudem gibt es kein Nachweis, dass die AGBs von einem rechtskundigen Ersteller stammen.
4. Möglichkeit der Abmahnung und Schadensersatz bei fehlerhaften AGBs
Fehlerhafte allgemeine Geschäftsbedingungen können im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Der Verwender von fehlerhaften allgemeinen Geschäftsbedingungen hat dabei die Kosten des Rechtsanwalts des Abmahnenden zu tragen. Die Anwaltsgebühren betragen dabei grundsätzlich mindestens 434,20 € zuzüglich Umsatzsteuer.
III. Fazit
Abschließend kann daher festgestellt werden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Verwender sowohl im Verhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (B2C) oder Unternehmer und Unternehmer (B2B) wesentliche Vorteile bringen. Um alle Vorteile zu nutzen und fehlerhafte AGB zu vermeiden, bedarf es jedoch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene AGB. Falls Sie Interesse haben Ihr Unternehmen mit maßgeschneiderten AGB voranzubringen, steht Ihnen hierbei unsere Rechtsanwaltskanzlei gern zur Verfügung.
Ihre Rechtsanwälte aus Regen