Möglichkeit der kostengünstigen Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Beglaubigung muss jedoch dann erfolgen, wenn besondere Befugnisse (z.B. Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus oder die Befugnis zur Veräußerung von Grundstücken durch den Vertreter) eingeräumt werden sollen. Lange Zeit war es lediglich den Notaren vorbehalten eine Vorsorgevollmacht mit allen Befugnissen (z.B. Vollmacht über den Tod hinaus, …
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