Auch für August und September haben wir uns für unsere treue Leserschaft wieder eine Beitragsreihe im Bereich des Arbeitsrechts erarbeitet. Vor allem im Rahmen der COVID19-Pandemie war unsere Kanzlei in Regen vermehrt mit der Erhebung von Klagen gegen die Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch die Arbeitgeber beschäftigt. Insoweit waren wir jedoch verwundert, welche Halbwahrheiten und Mythen über die Möglichkeit der Kündigung bei unseren Mandanten im Umlauf waren. Deshalb haben wir beschlossen, uns diesen Mythen anzunehmen und den Mandanten und Interessierten zumindest einen kurzen Einblick über die Anforderungen für eine wirksame Kündigung zu geben.
Im ersten Teil der Beitragsreihe werden zunächst die drei „Kategorien“ des Kündigungsschutzes und die Arten der Kündigung erklärt. Der zweite Beitrag beschäftigt sich mit dem besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere, Eltern in Elternzeit, Betriebsräte, Auszubildende und schwerbehinderte Personen). Im dritten Teil der Beitragsreihe werden die zwei häufigsten Kategorien des Kündigungsschutzes (Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und der Mindestkündigungsschutz) thematisiert. Insoweit sollte für jeden Arbeitnehmer etwas dabei sein und ihm oder ihr – zumindest eine kurze Einschätzung – über seinen aktuellen Kündigungsschutz zu ermöglichen.
Ihre Rechtsanwälte aus Regen