Schritt 1 von 7

  • Job gekündigt?

    Gratis Erstberatung bei Schröder Rechtsanwälte.
    Beantworten Sie Jetzt ein paar Fragen, damit wir Ihnen besser helfen können!

I. Prüfung der Kündigung ohne Kostenrisiko.

Selbstverständlich nehmen wir uns für Sie Zeit bei einem kostenlosen Erstgespräch

II. Schneller Termin in unseren Kanzleiräumen.

Gegen die Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen vorgegangen werden

III. Ihr Rechtsanwalt ist Fachautor in Fachzeitschriften

Rechtsanwalt Andreas Schröder ist Fachautor in führenden juristischen Zeitschriften¹

Häufig gestellte Fragen und Antworten

1. Terminvereinbarung unter Verwendung des Telefons oder des Kontaktformulars

Regelmäßig kann ein Termin innerhalb der nächsten drei Werktagen vereinbart werden. Dies ist notwendig, da gegen die Kündigung nur innerhalb von drei Wochen vorgegangen werden kann.

 

2. Termin in unseren Kanzleiräumlichkeiten

Nach der Terminvereinbarung erfolgt eine Besprechung in unseren Kanzleiräumen. Hierbei ist es notwendig sämtliche relevanten Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Unterlagen der Rechtsschutzversicherung etc.) mitzubringen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung werden die Erfolgsaussichten des außergerichtlichen Vorgehens (z.B. Schreiben an den Arbeitgeber; Verhandlungen über eine Abfindung mit dem Arbeitgeber etc.) oder des gerichtlichen Vorgehens (z.B. Kündigungsschutzklage) erläutert.

 

3. Weiteres Vorgehen

Nach der Erstberatung können Sie sich entscheiden, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung kontaktieren wir diese kostenlos und ermitteln dadurch, ob diese die Rechtsanwaltsgebühren übernimmt. Nachdem Sie uns Ihre Ziele (z.B. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Zahlung einer Abfindung etc.) mitgeteilt haben, regeln wir den darauf folgenden Verfahrensablauf – soweit dies gewünscht ist – grundsätzlich ohne Ihre Mitwirkung und informieren Sie über den Verlauf des Kündigungsverfahrens.

Es sollten der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und sämtliche Unterlagen der Rechtsschutzversicherung mitgebracht werden.

Wir bieten unsere kostenlose Erstberatung unabhängig vom bestehen einer Rechtsschutzversicherung an. Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, kann im Einzelfall eine erfolgsabhängige Kostenregelung getroffen werden. Dabei kann z.B. vereinbart werden, dass nur ein Teil der gesetzlichen Gebühren zu bezahlen ist und im Gegenzug dafür ein Teil der Abfindungszahlung an unsere Kanzlei abzutreten ist.

Vertrauen Sie nicht uns. Vertrauen Sie unseren Mandanten!

Warten Sie nicht länger

Kontaktieren Sie noch heute unsere Rechtsanwälte!

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Verteidiger, um für Ihren Fall zu kämpfen.

[1] Z.B. Haftungsrisiken bei Klageerhebung – Sonderkündigungsschutz in: Neue Juristische Wochenschrift 2021, 2337; Die NJW ist die größte juristische Fachzeitschrift mit bis zu 30.000 Auflagen.